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Käte Rogalli (1903-1943)

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Kindheit und Jugend

Käte Rogalli, Zeichnung von Tomka Weiß

Käte Rogalli
Zeichnung von Tomka Weiß

Käte Rogalli wurde am 17. September 1903 als Kind des Kaufmanns Oswald Rogalli und Alice Rogalli in Berlin geboren. Bei der Geburt wurde ihr das männliche Geschlecht zugeschrieben. Als Kind trug Käte häufig Kleidchen. Ihre Großmutter schenkte ihr im Jugendalter eine Wachstuchschürze, die sie sehr liebte. Beim Berliner Patentamt machte Käte Rogalli eine Ausbildung zur technischen Zeichnerin und arbeitete später auch als Feinmechanikerin.1

Laut einer durch eine Psychiaterin aufgenommene Aussage von Rogalli vom Februar 1942 trug Käte seit 1923 weiblich konnotierte Kleidung, wurde deswegen von ihren Eltern verstoßen und war zeitweise wohnungslos. Käte Rogalli sei zudem am Arbeitsplatz diskriminiert worden. Sie habe eine Stelle als Zeichnerin verloren, da man sie "überall für ein Mädchen [in Männerkleidung] gehalten" habe. Auch in der Öffentlichkeit sei sie häufig diskriminiert worden, da sie für einen schwulen Mann gehalten worden sei.2 Aus dem Urteil des ersten Strafverfahrens gegen Käte Rogalli geht hervor, dass sie sich durch verschiedene Formen von Diskriminierung zu einer Umschulung zur Uhrmacherei genötigt gesehen habe.3 Zuvor habe sie sich mit Deckenmalerei und von 1925-1927 als Trapezartistin über Wasser gehalten.4


Namensänderung, "Transvestitenschein" und Heirat

Die Dienststelle K. I. M. II 1 der Berliner Polizei, die für sogenannte Sittlichkeitsdelikte zuständig war,5 bestätigte im ersten Strafverfahren gegen Käte Rogalli am 13. Juli 1938, sie sei der Behörde seit 1926 als "Transvestit" bekannt. Mehrere Jahre habe sie Frauenkleidung und "eigenes langes Haar" getragen.6 Käte identifizierte sich selbst als "Transvestit", außerdem als "Masochist" und wünschte sich, als Frau zu leben.7 1926 wurde ihr ein sogenannter "Transvestitenschein" von der Berliner Polizei ausgestellt. Um diesen zu erhalten, war sie zuvor vermutlich durch den Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld (1868-1935) begutachtet worden.8

Der "Transvestitenschein" war eine Art Ausweisdokument mit Foto, das durch ein medizinisches Gutachten fundiert werden musste. Betroffenen wurde damit bescheinigt, dass sie bei der Polizei als "Transvestiten" bekannt waren. Als generelle Erlaubnis für das Tragen der bevorzugten Kleidung kann der Schein jedoch nicht gelten. Einer Erlaubnis bedurfte es eigentlich auch nicht, denn es gab keine explizite rechtliche Grundlage für ein Verbot von Crossdressing. Jedoch konnten Betroffene auch für "groben Unfug" (§ 360 RStGB) oder "Erregung öffentlichen Ärgernisses" (§ 183 RStGB) verhaftet werden, wenn sie in ihrer bevorzugten Kleidung in der Öffentlichkeit auffielen. Für die Ausstellung des "Transvestitenscheins" war daher ein unauffälliges Passing, welches nicht alle Betroffene erreichen konnten, in der Öffentlichkeit Voraussetzung. Die Zweigeschlechterordnung blieb durch die "Transvestitenscheine" demnach unangetastet. Ein "Transvestitenschein" schützte nicht vor einer Verhaftung, mit dem Schriftstück gingen außerdem Registrierung und polizeiliche Überwachung der Betroffenen Hand in Hand.9

Laut Selbstaussage hat Käte Rogalli 1924 einen Antrag auf Namensänderung beim Justizministerium gestellt. Amtliche Vornamensänderungen für trans Personen waren durch ein 1920 eingeführtes Verfahren beim Justizministerium offiziell möglich. Dies schloss jedoch eine Personenstandsänderung aus.10 Betroffene mussten zudem aus einer limitierten Liste von als geschlechtsneutral angesehenen Namen wie beispielsweise Alex, Toni und Gerd wählen. Der Justizminister Paul Hugo am Zehnhoff (1855-1930) wollte Betroffenen nicht zugestehen, in einem binären Wunschgeschlecht zu leben, und war zudem der Auffassung, dass sie sich früher oder später dazu entscheiden würden, wieder in ihrem bei Geburt zugeschriebenen Geschlecht zu leben.11 1928 sei Käte dementsprechend die Vornamensänderung zu Gerd genehmigt worden. Der von ihr bevorzugte Name Käte sei abgelehnt worden.12 Laut einem psychiatrischen Gutachten aus ihrem ersten Strafverfahren sei ihr erst nach Ausstellung eines "Transvestitenscheins", der als Voraussetzung für Namensänderungen galt, und nach erfolgter Namensänderung die Anstellung in ihrem Lehrberuf wieder möglich gewesen.13 Außerdem konnte sie ihre bereits mit Zwillingen schwangere Ehefrau Gertrud 1929 auf dem Standesamt in Frauenkleidung heiraten.14


Denunziation, KZ-Haft und Scheidung im Nationalsozialismus

In Berlin wurde ab 1933 und in Hamburg vermutlich ab 1936 die Ausstellung der "Transvestitenscheine" eingestellt.15 Zeitgleich wurde er vielen Betroffenen entzogen. Käte Rogalli wurde der Schein entweder 1933 oder 1936 entzogen. Die Gestapo zwang sie Ende 1936 dazu, sich in männlich konnotierter Kleidung zu zeigen, was Käte Rogalli nach eigener Aussage nachhaltig traumatisierte.16 Nachdem sie anschließend erneut weiblich assoziierte Kleidung trug, wurde sie mutmaßlich nach einer Denunziation verhaftet und vier Wochen in sogenannte "Schutzhaft" genommen.
Auch 1937 wurde Käte denunziert. Wahrscheinlich war das Tragen von weiblich konnotierter Kleidung erneut als Denunziationsgrund angegeben worden. Käte Rogalli vermutete, dass ihre Ehefrau wie auch die eigene Mutter sie mehrfach denunziert hatten. Letztere habe nicht akzeptieren können, dass Käte jahrelang "als Mädchen" gelebt habe.17 Käte Rogalli hatte kurz zuvor mutmaßlich wieder das Sorgerecht für ihre Kinder erlangt; dies könnte ein weiteres Motiv für die Denunziation durch andere Familienangehörige gewesen sein. Die Zwillinge, die mittlerweile bei der Großmutter lebten, waren 1934 vermutlich in Fürsorgeerziehung gegeben worden, da das Jugendamt Käte Rogalli wegen ihres Transseins und Gertrud Rogalli (geb. Gräbert) wegen mutmaßlicher Erkrankung an Syphilis und der damit einhergehenden Unterstellung von häufig wechselnder Sexualpartner*innen für ungeeignet hielt, sich um die Kinder zu kümmern.18 Eine aufgenommene Aussage Käte Rogallis aus einem zeitnah zu ihrer Zwangspsychiatrisierung liegenden Bericht aus den "Wittenauer Heilstätten" lässt vermuten, dass Käte Rogalli 1936 das Sorgerecht für ihre Kinder zugesprochen wurde.19 Doch selbst, wenn Käte Rogalli es 1936 endlich geschafft haben sollte, das Sorgerecht zurückzuerhalten, machten die folgenden Ereignisse ihr Hoffnung, für die Kinder sorgen zu können, wieder zunichte.


Nach der Denunziation verschleppte die Gestapo Käte Rogalli in das Konzentrationslager Sachsenhausen, wo sie vom 27. Mai 1937 bis zum 22. März 1938 interniert war. Die Gestapo hatte sie laut KZ-Zugangsliste wegen § 175 RStGB - eingetragen mit dem Zusatz "Transvestit" in Klammern dahinter - in das KZ deportiert. Später wurde der Eintrag "§ 175" jedoch durchgestrichen. Das Wort "Transvestit" in Klammern blieb unverändert.20 Dies zeigt, dass die Gestapo Käte Rogalli wegen ihres Transseins zunächst als schwulen Mann einlas. Warum genau später die Entscheidung gefällt wurde, diese Annahme zu revidieren, lässt sich mit den vorliegenden Quellen nicht klären.


1937 ließ sich Käte von ihrer Frau scheiden, wegen Ehebruchs, und weil Käte vermutete, dass Gertrud in die Denunziation/en involviert gewesen war. Bei der Scheidung, die im Februar 1938 rechtskräftig wurde, seien Käte Rogalli zufolge jedoch beide Eheleute schuldig gesprochen worden: Gertrud wegen Ehebruchs und Käte, weil sie wegen ihrer "Veranlagung im Konzentrationslager war", also wegen ihres Transseins.21 Wenn diese naheliegende Vermutung stimmt, wurde Käte Rogalli wegen ihrer Geschlechtsidentität im Prozess der Ehescheidung benachteiligt.


Gerichtsverfahren, Haftstrafen und Zwangspsychiatrisierung

In einem Gerichtsverfahren wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" wurde Käte Rogalli im November 1938 zu zwei Jahren Haft verurteilt.22 Sie war im Juli desselben Jahres nackt in eine Mülltonne in ihrem Wohnhaus geklettert, war dort von Anwohnenden gefunden und angezeigt worden. Nach Selbstaussage hatte sie eine Zwangshandlung entwickelt, da ihre frühere Ehefrau sowie Gestapo-Mitarbeiter sie mehrfach als "Dreck" beschimpft hätten. Das Gericht legitimierte die Länge der Strafe auch mit einer konstruierten "Vergeblichkeit" der früheren KZ-Haft.23 Nachdem das Urteil feststand, wurde Käte Rogalli vom Untersuchungsgefängnis Lehrter Straße in das Strafgefängnis Tegel und weiter in die Bayrische Ostmark (heute Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken) transportiert, wo sie zur Arbeit an der kriegswichtigen "Ostmarkstraße" gezwungen wurde. Als technische Zeichnerin im Strafvollzug war sie dort sicherlich eine gefragte und zugleich billige Arbeitskraft. Währenddessen musste sie in verschiedenen Arbeitslagern (Leuchtenberg, Viechtach, Bischofsgrün) leben.24
Als sie 1941 erneut wegen eines ähnlichen Vorfalls wie im ersten Strafverfahren vor Gericht stand, wurde ihr von einem psychiatrischen Gutachter die Zurechnungsfähigkeit abgesprochen. Ihre angegebene Identität als "Transvestit" und "Masochist" wurde als psychopathisch kategorisiert. Auf dieser Grundlage wurde Käte Rogalli in die "Wittenauer Heilstätten", eine Berliner Psychiatrie, zwangseingewiesen.25 In der Psychiatrie war sie transfeindlicher Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. So wurden ihre weiblichen Kleidungsstücke konfisziert und ihr die Haare unter Zwang kurz geschnitten.26 Es ist anzunehmen, dass sie vorher längeres Haar trug und nun einen sogenannten Männerhaarschnitt tragen musste.

Während ihres Psychiatrieaufenthalts wurde Käte Rogalli von Dr. Marie Elisabeth Kalau vom Hofe (1891-unbekannt), einer Psychiaterin und Neurologin des Deutschen Instituts für Psychologische Forschung und Psychotherapie, begutachtet. Das Institut war eine NS-Institution, die Psychiater*innen und Psycholog*innen unter einem Dach vereinen sollte. Die für ihre "Therapierung" von Homosexualität bekannte Dr. Kalau vom Hofe machte mit ihrem Gutachten jegliche Chance Käte Rogallis zunichte, schon nach kurzer Zeit aus der Psychiatrie entlassen zu werden. Entsprechend verlor sie mutmaßlich ihre Wohnung in der Hagelberger Straße 21 im Berliner Bezirk Kreuzberg, wo sie zuletzt gelebt hatte. Es liegt nahe, davon auszugehen, dass sie die Miete nicht weiter bezahlen konnte.



Suizid in den "Wittenauer Heilstätten"

Am frühen Morgen des 11. Aprils 1943 verstarb Käte Rogalli in den "Wittenauer Heilstätten". Sie hatte sich in Wachstuch gewickelt und an Vorhangschnüren in der Toilette erhängt. Vom medizinischen Personal der Psychiatrie wurde ihr Suizid als unbeabsichtigter Unglücksfall während einer (unterstellten oder tatsächlichen) BDSM-Handlung (Abkürzung für: Bondage, Dominanz/Unterwerfung, Sadismus, Masochismus) abgetan. Dass sie bereits kurz zuvor Suizidgedanken erwähnt hatte, unterschlugen die diensthabenden Ärzt*innen gegenüber der Polizei.27



Kai* Brust (Berlin 2025)


Zitiervorschlag:
Kai* Brust: Käte Rogalli (1903-1943). Available from: Online-Projekt Lesbengeschichte. Boxhammer, Ingeborg/Leidinger, Christiane (2025). URL https://www.lesbengeschichte.org/bio_rogalli_d.html [cited DATE].


Siehe auch:
Brust, Kai*: "Ich bin wegen dieses alles in allem gehindert". Zur amtlichen Vornamensänderung von trans und inter Personen unter der NS-Herrschaft, in: Geschichte und Gesellschaft Jg. 49, Heft 4/2023, S. 546-584.

Brust, Kai*: Online-Ausstellung "Spektrum des Un_rechts. Geschlechtlich nonkonforme Leben unter der NS-Herrschaft, 2024:
1. Käte Rogallis Benachteiligung bei familienrechtlichen Angelegenheiten:
https://queer-identities-wagtail.k8s.unicode-it.de/de/ausstellungsobjecte/benachteiligung-bei-familienrechtlichen-angelegenheiten/?page=

2. Eintrag auf der KZ-Zugangsliste vom Tag der Internierung Käte Rogllis im KZ Sachsenhausen:
https://queer-identities-wagtail.k8s.unicode-it.de/de/ausstellungsobjecte/verdacht-auf-homosexualitat/?page=

Siehe auch die Stolpersteinseite zu Käte Rogalli mit Informationen von Kai* Brust und dem Bildungskollektiv Educat e.V., Berlin



Quellengrundlage aus dem Landesarchiv Berlin (LAB):

- Landesarchiv Berlin: Strafakte Rogalli erstes Strafverfahren 1938-1940, A Rep. 358-02 Nr. 116723.
- Landesarchiv Berlin: Strafakte Rogalli zweites Strafverfahren 1941-1943, A Rep. 358-02 Nr. 19328.
- Landesarchiv Berlin: Patient*innenakte Rogalli Wittenauer Heilstätten 1941-1943, A Rep. 003-04-04 Nr. 8552, Aktenblätter nicht nummeriert.
- Landesarchiv Berlin: Fürsorgeakte der Zwillinge Rogalli 1934, A Rep. 003-02-01 (unauffindbar).






1 Landesarchiv Berlin [im Folgenden LAB]: Strafakte Rogalli erstes Strafverfahren 1938-1940, A Rep. 358-02 Nr. 116723, Blatt 3 (Mikrofilm 1029); Strafakte Rogalli zweites Strafverfahren 1941-1943, LAB A Rep. 358-02 Nr. 19328, Blatt 4 (Mikrofilm 679).


2 Aus einem Bericht der Psychiatrieärztin Dr. Strauchmann aus den "Wittenauer Heilstätten" 1.2.1942. LAB: Patient*innenakte Rogalli Wittenauer Heilstätten 1941-1943, A Rep. 003-04-04 Nr. 8552, Aktenblätter nicht nummeriert.


3 Strafakte Rogalli zweites Strafverfahren, LAB A Rep. 358-02 Nr. 19328, Mikrofilm 644.


4 Strafakte Rogalli erstes Strafverfahren, LAB A Rep. 358-02 Nr. 116723, Blätter 33-34.


5 Przyrembel, Alexandra: Rassenschande. Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus, Göttingen 2003 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, Bd. 190), S. 230.


6 Strafakte Rogalli erstes Strafverfahren 1938-1940, LAB A Rep. 358-02 Nr. 116723, Blatt 8 (Mikrofilm 1033).


7 Strafakte Rogalli erstes Strafverfahren 1938-1940, LAB A Rep. 358-02 Nr. 116723, Blatt 6 (Mikrofilm 1031).


8 Strafakte Rogalli zweites Strafverfahren, LAB A Rep. 358-02 Nr. 19328, Mikrofilm 644, Blatt 57 a (Miktofilm 745).


9 Ausführliche Ausführungen zum Tranvestitenschein siehe auch: Brust, Kai*: "Ich bin wegen dieses alles in allem gehindert". Zur amtlichen Vornamensänderung von trans und inter Personen unter der NS-Herrschaft. In: Geschichte und Gesellschaft Jg. 49, Heft 4/2023, S. 546-584, hier S. 547; Herrn, Rainer: Schnittmuster des Geschlechts. Transvestitismus und Transsexualität in der frühen Sexualwissenschaft. In: Beiträge zur Sexualforschung Bd. 85, Gießen 2005, S. 84; Hoenes, Josch: Transgeschlechtlichkeit im Recht: vom Transvestitenschein zum Transsexuellengesetz - und darüber hinaus. In: Hindemith, Stella/Leidinger, Christiane/Radvan, Heike/Roßhart, Julia (Hrsg.) für Lola für Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern e. V. (2019): Wir* hier! Lesbisch, schwul und trans* zwischen Hiddensee und Ludwigslust. Ein Lesebuch zu Geschichte, Gegenwart & Region. Berlin: Amadeu Antonio Stiftung/LOLA für Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern e. V., S. 44-52. Online: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2020/01/Lesebuch_Wir_hier.pdf (5.1.2025).


10 Brust, Kai*, Vornamensänderung, S. 551.


11 Brust, Kai*, Vornamensänderung, S. 549 ff.


12 Rogallis Vorname wurde in Gerd geändert. Herrn erwähnt Gerd als einen der Namen (u. a. auch Toni und Alex), die bei Transvest/innen zur Änderung zugelassen wurden; Herrn, Rainer: Transvestitismus in der NS-Zeit. Ein Forschungsdesiderat. In: Zeitschrift für Sexualforschung 26 (2013), Heft 4, S. 330-371, hier S. 364; Strafakte Rogalli erstes Strafverfahren 1938-1940, LAB A Rep. 358-02 Nr. 116723, Blatt 6 (Mikrofilm 1032).


13 Strafakte Rogalli erstes Strafverfahren 1938-1940, LAB A Rep. 358-02 Nr. 116723, Blatt 33 f. (Mikrofilm 1063 f.).


14 Zavier Nunn schreibt dazu: "While she was not necessarily seen as a woman in the eyes of the law, she was able to marry as a transvestite, wearing women's clothing and using a gender-neutral name". Nunn, Zavier: Trans Liminality and the Nazi State. In: Past & Present, Vol. 260, No. 1 (August 2023), pp. 123-157, hier S. 137, https://doi.org/10.1093/pastj/gtac018.


15 Brust, Kai*, Vornamensänderung, S. 562.


16 Aus einem Bericht der Psychiatrieärztin Dr. Strauchmann aus den "Wittenauer Heilstätten", 1.2.1942. Patient*innenakte Rogalli Wittenauer Heilstätten 1941-1943, LAB A Rep. 003-04-04 Nr. 8552, Aktenblätter nicht nummeriert.


17 Bericht des Leiters der "Wittenauer Heilstätten" Gustav-Adolf Waetzoldt vom 9.1.1943, Patient*innenakte Rogalli Wittenauer Heilstätten 1941-1943, LAB A Rep. 003-04-04 Nr. 8552, Aktenblätter nicht nummeriert.


18 Die Fürsorgeakte der Zwillinge unter der Signatur A Rep. 003-02-01, datiert auf 1934, ist im Landesarchiv Berlin momentan leider unauffindbar. Anders als dies Zavier Nunn liest (Nunn 2023: 140), war es laut aufgenommener Erläuterung Käte Rogallis im medizinischen Bericht vom 9.1.1943 nicht Alice, die Großmutter der Zwillinge, gewesen, die sich emotional nicht um die Kinder kümmerte, sondern die Mutter Gertrud. Auch wird im Bericht zwar erwähnt, dass die Kinder bei der Großmutter lebten, nicht jedoch, ob diese auch das Sorgerecht erhalten hatte, was jedoch nicht auszuschließen ist. Bericht des Leiters der "Wittenauer Heilstätten" Gustav-Adolf Waetzoldt vom 9.1.1943, Patient*innenakte Rogalli Wittenauer Heilstätten 1941-1943, A Rep. 003-04-04 Nr. 8552, Aktenblätter nicht nummeriert.


19 Gustav-Adolf Waetzoldt, der Leiter der "Wittenauer Heilstätten", schrieb in einem Bericht vom 14.11.1941, vier Tage nach Käte Rogallis Zwangseinweisung in die Psychiatrie folgendes: "Habe seine[sic] Ehe verloren, wegen 3 maligen Ehebruchs der Frau in der Scheidung 36 seien die Kinder ihm[sic] zugesprochen worden, habe sich das sehr zu Herzen genommen". Bericht des Leiters der "Wittenauer Heilstätten" Gustav-Adolf Waetzoldt vom 9.1.1943, Patient*innenakte Rogalli Wittenauer Heilstätten 1941-1943, A Rep. 003-04-04 Nr. 8552, Aktenblätter nicht nummeriert.


20 Siehe auch Brust, Kai*: Online-Ausstellung "Spektrum des Un_rechts. Geschlechtlich nonkonforme Leben unter der NS-Herrschaft: https://queer-identities-wagtail.k8s.unicode-it.de/de/ausstellungsobjecte/verdacht-auf-homosexualitat/?page= (5.1.2025).


21 Siehe auch Brust, Kai*: Online-Ausstellung "Spektrum des Un_rechts. Geschlechtlich nonkonforme Leben unter der NS-Herrschaft: https://queer-identities-wagtail.k8s.unicode-it.de/de/ausstellungsobjecte/benachteiligung-bei-familienrechtlichen-angelegenheiten/?page= (5.1.2025).


22 Strafakte Rogalli erstes Strafverfahren 1938-1940, LAB A Rep. 358-02 Nr. 116723, Mikrofilm 1024.


23 Strafakte Rogalli erstes Strafverfahren 1938-1940, LAB A Rep. 358-02 Nr. 116723, Mikrofilm 1084 ff.


24 Strafakte Rogalli erstes Strafverfahren 1938-1940, LAB A Rep. 358-02 Nr. 116723, Blätter 1, 7 f., 60, 63, 64, 68 (Mikrofilm 1007, 1015 f., 1093, 1096, 1099, 1103).


25 Strafakte Rogalli zweites Strafverfahren, LAB A Rep. 358-02 Nr. 19328, Mikrofilm 644 ff.


26 In einem Patient*innenbericht aus den "Wittenauer Heilstätten" vom 27.8.1942 steht, die Haare seien Käte Rogalli "zwangsweise stark verkürzt" worden. Patient*innenakte Rogalli, LAB A Rep. 003-04-04 Nr. 8552, Aktenblätter nicht nummeriert.


27 Der Psychiatriearzt Dr. Erhard Blösser (geb. 1908) behauptet in einem Bericht vom 12.4.1943, es habe sich seiner Meinung nach bei Käte Rogallis Tod nicht um Suizid, sondern um "einen Unglücksfall bei einer masochistischen Handlung" gehandelt. Aus einem Bericht von Gustav-Adolf Waetzoldt, dem Leiter der Psychiatrie, vom 9.1.1943 lassen sich jedoch Suizidgedanken herauslesen. Patient*innenakte Rogalli Wittenauer Heilstätten 1941-1943, A Rep. 003-04-04 Nr. 8552, Aktenblätter nicht nummeriert.